Grundlage für die Vertragsvereinbarung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB-B).
Gewährleistung:
Für die fachliche Ausführung unserer Arbeiten gewährleisten wir nach VOB-B 5 Jahre.
Facharbeit:
Wir versichern, dass alle in Auftrag genommenen Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
Material:
Wir versichern, nur die Produkte und Verfahren einzusetzen, die sich über viele Jahrzehnte auf dem Markt behauptet haben.
Zusatzarbeit:
In Auftrag gegebene Zusatz- und Mehrarbeiten werden nach Arbeitsaufwand und Absprache in Rechnung gestellt. Materialien, die nicht im Preis enthalten sind, werden in Rechnung gestellt.
Container:
Container bzw. Schuttabfuhr werden - falls im Angebot nicht erwähnt - separat in Rechnung gestellt.
Erdbewegungsarbeiten/Versorgungsleitungen:
Auskunft über die Lage der Versorgungsleitungen von der Straße zum Haus ist vom Auftragnehmer einzuholen. Bei Beschädigungen an uns nicht bekannten Leitungen können wir keine Gewähr übernehmen.
Strom- und Wasseranschlüsse:
Der Auftraggeber hat die erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und die Kosten für Wasser- und Stromverbrauch zu übernehmen.
Zahlung:
Der Rechnungsbetrag ist bei Fertigstellung der Arbeiten und bei Rechnungsvorlage sofort zahlbar. Bei Aufträgen über 10.000 Euro erfolgt die Abrechnung: 1/3 nach Baubeginn, 1/3 bei halber Fertigstellung, 1/3 bei Fertigstellung und Rechnungsvorlage ohne Abzug.
Bei Aufträgen unter 10.000 Euro erfolgt die Abrechnung 1/2 Rechnungssumme bei halber Fertigstellung, Restzahlung bei Fertigstellung und Rechnungsvorlage ohne Abzug.
Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Auftrag wird eine Abstandszahlung von 15 % fällig
Nebenarbeiten:
Nebenarbeiten sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich fixiert worden sind. |